Compliance

Die Allianz Wasserstoffmotor macht auf das europäische und deutsche Kartellrecht aufmerksam.

Das Kartellrecht verbietet Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern, die eine Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. Beispiele für unzulässige Verhaltensweisen sind insbesondere die sogenannten Hardcore-Beschränkungen, also Preisabsprachen, Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Quotenabsprachen, aber auch schon der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern, wenn diese Informationen Rückschlüsse auf das künftige Marktverhalten des Wettbewerbers zulassen.

Verstöße gegen das Kartellrecht können für die beteiligten Unternehmen und jeden Mitarbeiter schwerwiegende Folgen (u.a. hohe Geldbußen und Rufschädigung) haben.

Von daher ist die Einhaltung des Kartellrechts für die Allianz Wasserstoffmotor e. V. unerlässlich.